ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR TICKETCREATOR Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und dem Autor des Softwareprodukts TicketCreator. Indem Sie das Programm installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Programm zu installieren oder zu verwenden. Das Programm ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Programm wird lizenziert, nicht verkauft. TicketCreator wird wie besehen geliefert, ohne jegliche Gewährleistung. Es wird keine Garantie für die Leistung oder die Ergebnisse, die Sie durch die Nutzung der Software erzielen, gegeben. Es wird in KEINEM FALL für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden oder Sonderschäden einschließlich entgangenem Geschäftsgewinns oder entgangener Einsparung gehaftet. Dies gilt selbst dann, wenn ein Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Auch Haftungen für Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks können wir ebenfalls keine Gewähr übernehmen. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt, in jedem Fall ist jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Programms auf einem einzigen Computer, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen tragbaren PC oder anderen digitalen elektronischen Gerät zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem das Programm installiert wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Der Autor behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.